Schweizer Geschichte

Linie_Schwert

Frauenstimmrecht

Als erstes europäisches Land führte Finnland 1906 das Frauenstimmrecht ein. Zwischen 1913 und 1919 folgten weitere zwölf europäische Staaten – vor allem die nordischen Staaten, Deutschland, Österreich und England. In der Zwischenkriegszeit folgten Spanien und die Türkei. Nach dem zweiten Weltkrieg führten Frankreich, Italien, Belgien und die osteuropäischen Staaten das Frauenstimmrecht ein.

Ab 1952 kannten in Europa neben der Schweiz nur noch Portugal und das Fürstentum Liechtenstein kein Frauenstimmrecht!

Der lange Weg zum Frauenstimmrecht in der Schweiz …

… auf eidgenössischer Ebene
1918 wurden die Motionen von Hermann Greulich und Emil Göttisheim für die Einführung des Stimm- und Wahlrechts als Postulat überwiesen.

Einen Meilenstein stellt die Petition des Schweizerischen Verbandes für Frauenstimmrecht von 1929 dar: sie wurde von 170’000 Frauen und 79’000 Männern unterzeichnet. Der Bundesrat liess sich jedoch bis in die Fünfziger Jahre Zeit, bis er einen Bericht an das Parlament vorlegte (1951) und eine Botschaft zur Einführung des Frauenstimmrechts verfasste (1957).

1. Abstimmung
Am 1. Februar 1959 fand die erste eidgenössische Volksabstimmung über die Einführung des Frauenstimm- und wahlrechts statt. Das Resultat war vernichtend. Nur gerade 33,1 % (323’727) stimmten für die Vorlage, dagegen stimmten 66,9 % (654’939) bei einer Stimmbeteiligung von 67 %.

Es folgten weitere Aktivitäten zugunsten des Frauenstimmrechts, und der Druck, das Frauenstimmrecht einzuführen, stieg: Im Jahre 1966 wurde die Standesinitiative des Kantons Neuenburg für die Einführung des Frauenstimmrechts als Postulat überwiesen. Und es folgten weitere Vorstösse im Parlament (meist als unverbindliche Postulate).

Im Jahre 1968 geriet der Bundesrat unter Zugzwang, weil er die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnen wollte (mit Vorbehalt wegen dem fehlenden Frauenstimmrecht)! Dies provozierte die Frauen. Es kam 1969 zum bekannten «Marsch nach Bern». Auf dem Bundesplatz pfiffen 5’000 Frauen die Schweizer Männer aus.

1970 schlug der Bundesrat dem Parlament die Einführung des Frauenstimmrechts vor; das Parlament genehmigte den Vorschlag des Bundesrates.

2. Abstimmung
Am 7. Februar 1971 kam es zu einer zweiten eidgenössischen Volksabstimmung. Das Resultat war eine relativ komfortable Annahme. Bei einer Stimmbeteiligung von 58 % waren 621’109 Männer dafür und 323’882 sprachen sich dagegen aus.

… und auf kantonaler Ebene …
Der Kampf um das Frauenstimmrecht wurde in der Schweiz bereits seit dem 19. Jahrhundert geführt. Zwischen 1919 und 1969 wurde in zwölf Kantonen insgesamt 28 Mal über die Einführung des kantonalen Frauenstimmrechts abgestimmt.

Zwischen 1919 und 1921 – zur Zeit, als die Einführung des Frauenstimmrechts europaweit einen ersten Schub erfuhr – fanden in sechs Kantonen Volksabstimmungen statt – allerdings mit mässigem Erfolg: In St. Gallen, Neuenburg und Genf sagten gut 30 % Ja. Am höchsten war die Zustimmung in Basel (35 %), am niedrigsten in Zürich (20 %).

Mit Ausnahme einer zweiten Abstimmung in Basel-Stadt herrschte nun Funkstille. Erst 1940 kam es in Genf zu einer weitern Abstimmung. 1946 setzte eine weitere Serie von Volksabstimmungen über das kantonale Frauenstimmrecht ein. In fünf Kantonen wurden Abstimmungen durchgeführt, wobei erneut keine Vorlage eine Mehrheit erhielt. Immerhin stimmten die Genfer mit 44 % dafür. Am niedrigsten war der Ja-Stimmen-Anteil erneut in Zürich und im Tessin (23 %).

Erst im Jahre 1959 trugen die Bestrebungen erste Früchte. Das erste Ja kam in der Waadt zustande. Im selben Jahr folgte auch Neuchâtel und Genf im Jahre 1960.

In den Sechzigerjahren führten die Kantone Basel-Stadt (1966), Basel-Land (1968) und Tessin (1969) das Frauenstimmrecht ein. Es folgten Zürich, Luzern und Wallis im Jahre 1970. 1971/72 wurde es in sämtlichen Kantonen gutgeheissen. Eine Ausnahme bildeten die beiden Appenzell. In Ausserrhoden wurde das Frauenstimmrecht noch dreimal an der Landsgemeinde abgelehnt, ehe es 1989 Zustimmung fand. In Innerrhoden scheiterten entsprechende Bestrebungen ebenfalls dreimal an der Landgemeinde.

… und der Halbkanton Appenzell Innerrhoden
Nach dem letzten Nein im Jahre 1989 mussten selbst die geduldigsten Innerrhoderinnen einsehen, dass sie das kantonale Frauenstimmrecht in absehbarer Frist nicht freiwillig bekommen würden. Einige schlossen sich in der Folge der bereits vor Bundesgericht hängigen Klage an und pochten auf die durch die Verfassung längst garantierte Gleichstellung von Mann und Frau. Mit Erfolg: Mit dem Urteil vom 26. November 1990 fand der fast hundertjährige Kampf um das Frauenstimmrecht in der Schweiz einen für die Männer beschämenden Abschluss. Die Innerrhoder mussten sich das Frauenstimmrecht «von aussen» aufzwingen lassen.