Schweizer Geschichte

Linie_Schwert

Tempolimiten

Bis 1959 gab es in der Schweiz keine allgemeinen Tempo-Limiten. Höchstgeschwindigkeiten waren nur punktuell mit Tafeln signalisiert. Mit dem ständig wachsenden Verkehrsaufkommen stieg auch die Anzahl der Unfälle mit Personenschaden. Um die Strassen wieder sicherer zu machen, wurden durch Bundesratsbeschluss Tempolimiten eingeführt.

1. Juni 1959 Die Höchstgeschwindigkeit innerorts wurde 60 km/h festgelegt.
1. Januar 1973 Auf Ausserorts-Strassen wurde versuchsweise Tempo 100 km/h eingeführt.
17. November 1973 Nach der Erdölkrise wurde das Tempo auf Autobahnen auf 100 km/h beschränkt.
14. März 1974 Der Bundesrat erhöhte die Tempolimite auf Autobahnen auf 130 km/h.
1. Januar 1977 Die Tempolimite von 100 km/h ausserorts galt nun definitiv.
1. Juli 1980 In ausgewählten Ortschaften wurden versuchsweise innerorts 50 km/h eingeführt.
1. Januar 1984 Generell 50 km/h innerorts galt nun definitiv in der ganzen Schweiz.
1. Januar 1985 Als Sofortmassnahme gegen das Waldsterben senkte der Bundesrat auf Autobahnen das Tempo-Limit auf 120 km/h; ausserorts wurde die Limite auf 80 km/h festgesetzt.
1. Mai 1989 Der Bundesrat erlaubte in den Wohnquartieren die Zonen-Signalisation mit Tempo 30.
26. November 1989 Die Schweiz sagte in einer Volksabstimmung mit 62 % deutlich Nein zur Wiedereinführung von Tempo 130 km/h auf Autobahnen und 100 km/h ausserorts.
4. März 2001 TempolimiteDie Abstimmung über die Initiative «Strassen für alle», die innerorts ein generelles Tempo-Limit von 30 km/h – mit begründeten Ausnahmen auf gewissen Hauptstrassen – vorsah, wurde vom Volk mit 79,7 % verworfen.