Schweizer Geschichte

Linie_Schwert

Erstes Autobahnteilstück

Die erste Autobahn im Kanton Zürich war die Nationalstrasse N1b zum Flughafen Kloten, die 1969 fertiggestellt wurde. Das erste etwa 900 m lange Teilstück – von Oberhausen bis Eichlibrunnen – wurde von 1960 bis 1962 zusammen mit der Thurgauerstrasse erstellt, «um die Ortschaften Seebach und Glattbrugg von dem in den vorangegangenen Jahren überaus stark angestiegenen Durchgangsverkehr zu entlasten».

Erste Autobahn-Tankstelle
Am 10. Mai 1967 wurde das A1-Autobahnteilstück Oensingen – Hunzenschwil eröffnet. Damit war die Strecke Bern – Lenzburg mit 85 Kilometern dazumal die längste schweizerische Autobahn durchgehend befahrbar. Weil es auf der ganzen Strecke noch keine Tankstelle gab, ging vielen ausländischen und helvetischen Autobahnbenützenden das Benzin aus. Bis die erste Autobahn-Tankstelle des Schweizer Nationalstrassennetzes in Kölliken ihren Betrieb aufnahm, fungierte deshalb die Polizei als Benzindetailhändler.

Tempolimite auf Autobahnen
Die vom Bundesrat verfügten Höchstgeschwindigkeiten ausserhalb geschlossener Ortschaften traten am 15. März 1974 in Kraft. Künftig war auf Autobahnen ein Maximaltempo von 130 km/h und auf den übrigen Strassen eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h – mit signalisierten Abweichungen nach oben und unten – vorgeschrieben. Durch die gleichzeitige Revision des Strassenverkehrsgesetzes galt in geschlossenen Ortschaften ein Maximum von 60 km/h.

Gebühr für Autobahnbenutzung
AutobahnvignetteMit 1’132’431 gegen 1’005’115 Stimmen wurde am 26. Februar 1984 die Einführung der Autobahnvignette angenommen. Die Benutzung der schweizerischen Autobahnen kostete damals jeden Autofahrer eine Jahresgebühr von 30 Franken, deren Entrichtung durch eine Vignette an der Windschutzscheide nachzuweisen ist.

Unfallstatistik auf Autobahnen
Im Jahre 1998 ereigneten sich auf Schweizer Strassen total 77’945 Unfälle (22’232 mit Personenschaden). Davon wurden 9 % (8’159) aller Unfälle auf der Autobahn registriert – 65 % oder rund zwei Drittel innerorts und 26 % ausserorts. Von den getöteten Personen fanden 13 % den Tod auf der Autobahn. Bei den Unfällen auf der Autobahn waren trotz Gurtenobligatorium mehr als die Hälfte der getöteten Lenker bei der Fahrt nicht angegurtet.