Schweizer Geschichte

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Erste Bundesrätin

Der Aufstieg ….

Als im August 1984 der Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartementes, Rudolf Friedrich, nach nur 19monatiger Tätigkeit im Bundesrat aus gesundheitlichen Gründen demissionierte, nutzten die Freisinnigen ihre Chance und nominierten eine Frau für den Einsitz in die bisweilen als typisches Männergremium bezeichneten Schweizer Exekutive. Dies obwohl sie im Vorjahr gemeinsam mit den anderen bürgerlichen Parteien den Einzug der Sozialdemokratin Lilian Uchtenhagen als erste Frau in die Landesregierung verhindert hatten. Die FDP hatte zwei weibliche Eisen im Feuer. Einerseits die erst seit 1983 der Volkskammer angehörende Verena Spoerry und andererseits die «massvolle Grüne», Elisabeth Kopp.

Erste Bundesrätin Elisabeth Kopp
Bundesrätin Elisabeth Kopp

Am 2. Oktober 1984 fand die Wahl statt. Die Zeiger des Berner Zytglogge standen auf 08.40 Uhr. Vor der vereinigten Bundesversammlung verkündete der liberale Genfer André Gautier in der Funktion des Nationalraspräsidenten im Bundeshaus in Bern: «Gewählt ist mit 124 Stimmen: Madame Kopp».
Eine Sekunde lang herrschte Totenstille im Parlament. Dann brach der tosende, nicht enden wollende Applaus im Nationalratssaal aus. Bereits im ersten Wahlgang hatte die Freisinnige Elisabeth Kopp über ihren Parteikollegen Bruno Hunziker gesiegt.

 

Die Überraschung war perfekt! Erstmals in der Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft würde eine Frau das Amt im höchsten Exekutivkomitee der Schweiz, dem Bundesrat, zieren. Mit drei Stimmen über dem Absoluten Mehr schwang Elisabeth Kopp obenaus.

Am 24. Oktober 1984 nahm Elisabeth Kopp als „Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes» erstmals an einer Sitzung der Landesregierung Teil.

… und der Fall

Jacques-André Kaeslin, ein Drogenfahnder, glaubt, dass die Devisenhandelsfirma Shakarchi Trading AG in eine Geldwäschereiaffäre verwickelt sei. Hans W. Kopp, der Ehemann von Elisabeth Kopp, war in dieser Firma als Vizepräsident des Verwaltungsrates tätig. Diese hochexplosiven Informationen gelangte an Renate Schwob, die im Bundesamt für Justiz den Dienst für Verfahrensrecht inne hatte. Am 25. Oktober 1988 gewährte sie der persönlichen Mitarbeiterin von Frau Kopp, Katharina Schoop, einen Einblick in die brisanten Akten. Diese orientierte 27. Oktober 1988 ihre Chefin. Ohne nach der Quelle der Information zu fragen griff Elisabeth Kopp um 8.20 Uhr zum Hörer und forderte ihren Gatten zum Rücktritt auf. Daraufhin demissionierte Hans W. Kopp «mit sofortiger Wirkung» und aus «persönlichen Gründen» als Shakarchi Verwaltungsrat.

Am 9. Dezember 1988 berichtete die Westschweizer Zeitung «Le Matin» von dem ominösen Telefonanruf. Von da an ging alles Schlag auf Schlag. Kurz nach dem Erscheinen des Artikels gab die Justizministerin öffentlich zu, ihrem Gatten den Rücktritt aus der Shakarchi Trading empfohlen zu haben, obwohl dieser diese Tatsachen in mindestens fünf Interviews zuvor energisch bestritten hatte. Am 10. Dezember forderte die Schweizer Presse den Rücktritt von Elisabeth Kopp. Unter diesem Druck der Medien wurde eine Krisensitzung einberufen. Neben Bundesrat Delamuraz waren weitere FDP-Mitglieder anwesend, darunter auch Bruno Hunziker, welcher vier Jahre zuvor bei der Bundesratswahl unterlegen war. Vor allem dieser plädierte für einen sofortigen Rücktritt von Elisabeth Kopp

Am Montag, 12. Dezember gab Frau Kopp ihre Demission auf Ende Februar bekannt. Am 12. Januar 1989 wurde erneut eine Sitzung einberufen. Die Anwesenden pochten von neuem auf einen sofortigen Rücktritt der Bundesrätin. Doch Frau Kopp hoffte noch bis wenigstens am 1. Februar amtieren zu können. Dann würde ihr Nachfolger gewählt und sie könnte sich in einer letzten Rede von der versammelten Bundesversammlung verabschieden. Doch der Druck wurde zu gross. Noch am gleichen Abend erklärte Elisabeth Kopp kurz vor 19.00 Uhr ihren sofortigen Rücktritt. Sie betrachtete „ein weiteres Verbleiben im Bundesrat als menschlich und politisch nicht mehr zumutbar» und bat die eidgenössischen Räte um die Aufhebung ihrer Immunität.