Schweizer Geschichte

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Zivile Hinrichtungen

 

Zweitletzte zivile Hinrichtung
Paul Irniger

Am frühen Morgen des 25. August 1939 wurde der 25jährige Paul Irniger im Hof der kantonalen Strafanstalt von Zug geköpft. Paul Irniger hatte 1933 einen Taxichauffeur zwischen Baar und Walterswil ermordet. 1937 erschoss er einen Polizisten in Rapperswil. Und am selben Tag verletzte er einen Fahrer, der ihn nach der Flucht aus der Untersuchungshaft verfolgt hatte, mit weiteren Schüssen tödlich.
 

Letzte zivile Hinrichtung

Hans VollenweiderDie letzte zivile Hinrichtung in der Schweiz wurde an Hans Vollenweider im Kanton Obwalden vollzogen. Vollenweider erschoss einen Taxifahrer, kaum 200 Meter von der Stelle entfernt, an der Paul Irniger (siehe oben) getötet hatte. Es gab noch mehr Parallelen zum Fall Irniger: Vollenweider hatte ebenfalls drei Morde auf dem Gewissen, darunter an einem Chauffeur und einem Polizisten. Vollenweider wurde am 23.6.1939 festgenommen. Nach langen Gerichtsverhandlungen wurde schliesslich sein Gnadengesuch abgelehnt und er wurde am 18. Oktober 1940 in Sarnen, mittels der von Luzern ausgeliehenen Guillotine, hingerichtet.

Hinrichtungen Schweiz

Von den 47 Hinrichtungen, die seit der Gründung des Bundesstaates nach zivilem Strafrecht ausgeführt wurden, entfallen 38 auf die Periode vor dem Verbot durch die Verfassungsrevision von 1874. Neun Personen wurden nach der Ermächtigung der Kantone von 1879, die Todesstrafe wieder einzuführen, hingerichtet, davon sechs erst im 20. Jahrhundert. Sie entfielen alle auf katholisch-konservative Stammlande, welche die Todesstrafe wieder eingeführt hatten, nämlich vier auf Luzern (zwei 1892, je eine 1909 und 1915), je eine auf Schwyz (1894), Freiburg (1902), Uri (1924), Zug (1939) und Obwalden (1940), ein blutiger Sonderbund der Köpfenden. Alle diese Enthauptungen wurden mit der Guillotine des Kantons Luzern ausgeführt, weil nur noch Luzern ein funktionierendes Schafott besass, das sich heute im Historischen Museum Luzern befindet.

Hinrichtungen Weltweit

Im Jahr 1997 erfuhr Amnesty International von 3’707 Todesurteilen in 69 Staaten und 2’375 Hinrichtungen in 40 Staaten. Offiziell teilten China 1067, die Republik Kongo über 100, die USA 68 und Iran 66 Hinrichtungen im Jahr 1998 mit, wobei Amnesty International zusätzlich von «hunderten Exekutionen» im Irak ausgeht. Dies sind nur die öffentlich bekannt gewordenen Fälle, die tatsächlichen Zahlen liegen mit Sicherheit weit höher.

In den Jahren 1998 und 1999 wurden von Amnesty International folgende Zahlen veröffentlicht:
1998 gab es 4’845 Todesurteile in 78 Ländern und 2’258 Hinrichtungen in 37 Ländern
1999 gab es 3’857 Todesurteile in 63 Ländern und 1’813 Hinrichtungen in 31 Ländern
2000 gab es 3’058 Todesurteile in 65 Ländern und 1’457 Hinrichtungen in 28 Ländern

In den USA wurden – seit Wiedereinführung der Todesstrafe vor 25 Jahren – bis Ende Mai 2001 716 Todesstrafen vollstreckt! Zur Zeit sitzen über 3’500 Menschen in Gefängnissen und warten auf ihre Hinrichtung. Darunter sind auch über 80 Personen aus anderen Staaten dieser Erde. Alle Personen wurden wegen einem oder mehrere Morde in den USA zum Tode verurteilt.

In China wurden innerhalb von sieben Jahren (1990 – 1996) über 18’700 Menschen zum Tode verurteilt und ca. 12’600 hingerichtet. Im Jahre 1997 meldete Amnesty International, dass durchschnittlich 60 Menschen pro Woche zum Tode verurteilt (Total 3’152) wurden.