Schweizer Geschichte

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Folter + Hinrichtungen

Folter

Im Mittelalter wurde oft, um die Wahrheit zu ermitteln, die Folter angewandt. Dabei genügte schon ein blosser Verdacht des Richters, um die Tortour anzuwenden. Dem Richter war es auch freigestellt, dem Gefolterten sein Leben für ein Geständnis zu versprechen, es dann aber nicht zu halten, sondern im Gegenteil die Todesstrafe zu beschliessen. Denn die Todesstrafe konnte nur verhängt werden, wenn ein Geständnis vorlag. Die Folter wurde deshalb solange angewandt, bis Geständnisse vorlagen, auch von Unschuldigen. Nachdem der Beschuldigte ein Geständnis abgegeben hatte und verurteilt war, konnte ihn keine Macht der Welt noch retten, er war verdammt.

Viele Taten wurden mit dem Tod bestraft, z.B., wurde für Tötungsdelikte stets die Todesstrafe verhängt (meist Rädern oder Vierteilen). Getreide- und Viehdiebstahl sowie Diebstähle in Kirchen, Schmieden und Mühlen wurden in der Regel mit dem Tod durch Erhängen gesühnt. Der Weg für Fälschung von Münzen, Gewichten, Urkunden, Massen und Raub führte ebenfalls zum Galgen. Sittlichkeitsdelikte, wie Vergewaltigung, Blutschande, Homosexualität, Bigamie und Sodomie wurden mit Enthauptung gestraft. Mit dem Feuertod wurden die wegen Gotteslästerung, Ketzerei und Hexerei bestraft. Den Feuertod, weil die Kirche der Meinung war, dass Ketzer, Hexen und Zauberer in so abscheulicher Weise gegen das göttliche und menschliche Recht verstossen hatten, dass sie gänzlich vom Erdboden verschlungen werden mussten.

Gottesurteil

Zur Entscheidung in strittigen Rechtsfällen wurde oft auch das Gottesurteil herangezogen. Damit wurde die Richtigkeit einer Behauptung überprüft oder bei einer Straftat der Schuldige ermittelt. Man vertraute darauf, dass Gott seine schirmende Hand über einen Unschuldigen halten wird.
Neben dem Zweikampf wurden vorallem die Feuer- oder Wasserprobe zur Wahrheitsfindung herangezogen: Bei der Feuerprobe musste der Beklagte über glühendes Eisen laufen. Blieb er unverletzt, war er unschuldig. Bei der Wasserprobe wurde der Beklagte mit gefesselten Händen ins Wasser geworfen: Versank er, so war seine Unschuld erwiesen !

Todesstrafen

Im Mittelalter war man besonders erfinderisch, was die Durchführung der Todesstrafe angeht. Die verschiedenen Methoden waren:

Das Rad
FolterradDas Rädern war im grossen und ganzen den Männern vorbehalten. Der Delinquent wurde auf ein Schafott geführt und entkleidet und auf dem Boden festgebunden. Dann stellte sich der Scharfrichter mit einem neuen Wagenrad über sein Opfer und liess es mit voller Kraft auf die Unterschenkel fallen, wodurch diese brachen. Er setzte diese Prozedur weiter fort mit den Knien und den Oberschenkeln. Nach dieser Marter führte der Henker die gleiche Prozedur mit den Unter- und Oberarmen des Delinquenten durch. Danach setzte der Henker sein Treiben mit Schlägen gegen den Brustkorb des Opfers fort, was oft den Tod des Delinquenten zur Folge hatte.

Verbrennen
Das Verbrennen ist eine der ältesten Todesstrafen. Ihr Sinn lag darin, einen Körper so zu zerstören, dass nichts mehr von ihm übrig blieb. Denn man war der Ansicht, nur das Feuer sei imstande, Geister und Dämonen zu zerstören. Diese Todesstrafe wurde besonders bei Hexen, Zauberer und Ketzer angewandt.
Für eine Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen wurde der oder die Verurteilte an Pfahl gebunden, dann wurde um das Opfer herum Holz, Stroh und Reisig aufgeschichtet und in Brand gesteckt. Der Tod auf dem Scheiterhaufen galt als besonders qualvoll.

Bei lebendigem Leib gekocht
Das Kochen bei lebendigem Leib reicht bis in die Urzeit der Menschheit zurück. Im alten Rom zur Zeit der Christenverfolgung wurden grosse Eisenpfannen mit Wasser gefüllt über das Feuer gestellt, in denen die Christen einen langsamen Tod fanden.

Hängen
Gehängt zu werden bedeutete einen langsamen Tod zu erleiden, der durch die Kompression der Blutgefässe im Hals oder durch die Behinderung der Atmung eintrat. Es kam nicht selten vor, das die Gehängten nach der Abnahme vom Galgen wieder zum Leben erwachten. Um dies zu verhindern, führte man in England den ‹langen Fall› ein. Der Verurteilte fiel dabei durch eine Falltür. Durch den Fall brach entweder das Genick oder der Delinquent wurde innerhalb von Sekunden bewusstlos, da die Blutversorgung schlagartig unterbrochen wurde. Dies bedeutete aber nicht in jedem Fall eine Erleichterung der Qualen für den Angeklagten. Denn war der Körper zu schwer, riss auch schon mal der Kopf ab; war der Körper hingegen zu leicht, wurde das Genick nur verrenkt, was einen noch qualvolleren Tod bedeutete.

Vierteilen
Der Delinquent wurde er zwischen vier Pferde gespannt, und durch diese wurden ihm die Gliedmassen ausgerissen. Da aber eine Exekution durch Pferde recht aufwendig war, und ein grosser Platzbedarf vorhanden sein musste, vereinfachte man die Hinrichtung, Der Delinquent wurde auf ein Schafott geführt und dann auf einer Erhöhung festgebunden. Nun wurden seine Gliedmassen an jeder Ecke gefesselt. Das Urteil wurde durch den Scharfrichter mit einem Beil vollstreckt, mit dem er ihm seine Glieder abhackte.

Ertränken
Meist waren es Frauen, die zu dieser Hinrichtungsform verurteilt wurden. Besonders Kindsmörderinnen wurden ertränkt. Dazu warf man die Verurteilten, in Säcken eingenäht und mit Gewichten beschwert, in den Fluss oder ein ruhendes Gewässer. Gab es etwas derartiges nicht, so genügte auch ein grosses Fass, in dem die Unglücklichen untergetaucht wurden, bis der Tod eintrat.

Das Fallbeil
Die «schnellste» Hinrichtungsmethode war das Enthaupten. Dabei musste der Henker den Kopf des Verurteilten so abschlagen, dass ein Wagenrad zwischen dem Kopf und dem Leib hindurchfahren konnte. Sonst nämlich – hiess es – wäre der Tote in der Lage wieder zurückzukehren, um sich für seine Bestrafung zu rächen.

Angesichts der häufigen Pannen durch das Schwert wurde anfangs 1792 in Frankreich mit dem Bau der Guillotine begonnen. Am 25. April 1972 wurde damit die erste Hinrichtung vollzogen.