Schweizer Geschichte

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Hexenverfolgung

 

Anna GöldinDie Geschichte der Hexenverfolgung ist lang und blutig. Der erste Höhepunkt und ihr eigentlicher Ausbruch fällt ins 13. Jahrhundert. Endlich waren die Kreuzzüge beendet und die Länder litten unter den fernöstlichen Einflüssen. 1233 rief die Kirche deshalb das Mittel der Inquisition als rechtmässig aus. Papst Gregor IV erklärte die Hexerei zum ketzerischen Akt, der verfolgt und mit der höchsten Strafe gesühnt wurde. Die erste beglaubigte Hexenverbrennung fand 1275 in Toulouse, 1450 der erste Hexenprozess in Frankreich statt. Am 31. Mai 1431 bestieg wohl eines der berühmtesten Opfer den Scheiterhaufen – Jeanne d’Arc, auch bekannt als die Jungfrau von Orleans.

Im 15. Jahrhundert erlebte die Hexenverfolgung unter dem Zeichen des Glaubenseifers neue Höhen. Diese Hexenverfolgung forderte Millionen von Opfern aber nur ein Bruchteil der Opfer, etwa 250’000, sind schriftlich festgehalten. Unsagbar war das Leid dieser Millionen Menschen. Unsagbar die Grausamkeiten und Methoden, derer sich am Leid weidend im Namen des Guten bedient wurde.

Die genaue Zahl der zum Tode Verurteilten ist nicht bekannt. Neusten Studien zu Folge wurden zwischen dem 15. und 18. Jahrhundert in Europa zwischen sechs und achtzehn Millionen Menschen auf dem Scheiterhaufen hingerichtet, zum Grossteil Frauen (ca. 80 %) Aber auch Männer und Kinder wurden Opfer des Wahns.

Hexenverfolgung in der Schweiz

Im letzten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts erreicht die Zahl der Hexenprozesse in der Eidgenossenschaft ihren Höchststand. Zentrum der um 1530 einsetzenden neuen Welle der Hexenverfolgung ist die Westschweiz, vor allem die Waadt und die Regionen Freiburg und Neuenburg. Zwischen 1591 und 1595 werden in der Waadt 56 Hexen verbrannt, in den folgenden Jahren bis 1600 sind es bereits 235 der Hexerei verdächtige Frauen, die nach vielfachen Folterungen hingerichtet werden.

In Genf hatte der Glaube an eine Pestverschwörung zwischen 1542 und 1546 den Tod von 58 Hexen zur Folge gehabt. In Zürich wurden zwischen 1571 und 1598 79 Frauen angeklagt, eine Hexe zu sein. 37 von ihnen werden verbrannt.

In einem ordentlichen Gerichtsverfahren wird Anna Göldin verurteilt, eine Hexe zu sein. Sie soll angeblich das Kind ihrer Herrschaft verhext haben. Am 18. Juni 1782 wird sie öffentlich enthauptet. Damit findet der mörderische Hexenwahn sein Ende. Dabei waren die Protestanten nicht zimperlicher gewesen als die Katholiken. Luther war mit der Einäscherung der «Teufelshuren» ebenso einverstanden wie der Genfer Reformator Calvin.